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Günter Oberstebrink-Bockholt
Rechtsanwalt und Notar a. D.
Das Klientel der Kanzlei verlangt nach umfassendem Know how in den unterschiedlichsten juristischen Bereichen. Eine juristische Spezialisierung auf zu wenige Fachgebiete wird deshalb nicht für wünschenswert gehalten. Statt dessen haben sich in der Kanzlei Tätigkeitsschwerpunkte nach den Bedürfnissen der Klienten gebildet, für die Herr Rechtsanwalt Oberstebrink-Bockholt erster Ansprechpartner und Koordinator der weiteren Sachbearbeitung ist. Dabei wird zunächst auf die Ressourcen des eigenen Teams zurückgegriffen, bevor externe Kooperationspartner in Absprache mit dem Auftraggeber hinzugezogen werden.