Philosophie


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Günter Oberstebrink-Bockholt

Rechtsanwalt und Notar a. D.

Der Mandant, seine Belange und Sorgenstehen im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit.

Bei der Lösung der anstehenden Fragen wird großer Wert darauf gelegt, dass ausser den “Handwerklichen” Standardlösungen auf kreative Lösungsvorschläge gesetzt wird, die anspruchsvoll und umfassend den Willen des Mandanten durchzusetzen versuchen. Dabei versteht Herr Rechtsanwalt Oberstebrink-Bockholt und sein Team sich als Legionär seiner Mandanten und kämpft unermüdlich für die Durchsetzung deren rechtlicher Ansprüche. Auf dieses Prinzip sind alle Mitarbeiter eingeschworen.

Diese Grundhaltung hat die Kanzlei über die Grenzen Usingens hinaus nicht nur im Rhein-Main-Gebiet bekannt gemacht und zu einer entsprechenden Klientelverteilung geführt. So versteht sich die Kanzlei heute als überregional und schwerpunktmäßig auf das Rhein-Main-Gebiet ausgerichtet.

Dabei kommen der Kanzlei die vorhandenen Spezialkenntnisse im Banken- und Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, sowie im privaten Baurecht besonders zu gute.